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Online-Gründung der GmbH per Videokommunikation


Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) war bereits letztes Jahr im Juni 2021 verabschiedet worden und tritt in seinen wesentlichen Teilen zum 1. August 2022 in Kraft.


Ziel und Zweck ist es die GmbH-Gründung per Videokommunikation durchzuführen.


Die Digitalisierung nimmt immer mehr Fahrt an. Zudem gab es während der Corona-Pandemie zahlreiche Anfragen, ob Beurkundungen auch digital mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur gefasst werden können.


Grundsätzlich besteht der Grundsatz der Formfreiheit bei Verträgen (nicht beurkundungspflichtige Gesellschafterbeschlüsse).


Online-Beschlussfassungen bei der GmbH


Nun sollen die Möglichkeiten der Online-Beschlussfassung bei der GmbH erweitert werden. Vorgesehen ist insbesondere eine Online-Sachgründung, sofern bei der Einbringung nicht eine notarielle Beurkundung erforderlich ist (wie beispielsweise bei der Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen). Satzungsändernde Beschlüsse einschließlich Kapitalerhöhungen sollen bei Einstimmigkeit per Videokommunikation gefasst werden können. Umwandlungsvorgänge bleiben weiterhin ausgenommen.


Die nicht beurkundungsbedürftige Gesellschafterbeschlüsse sollen telefonisch oder in virtueller Form (bsp. via Zoom) einfacher gefasst werden können. Sollte diese Möglichkeit in der Satzung nicht geregelt sein, dann reicht das Einverständnis der Gesellschafter der GmbH, beispielsweise in Textform.


Online-Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen für weitere Gesellschaftsformen

Die Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll für alle deutschen juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften vorgesehen werden, so dass eine GmbH & Co. KG zukünftig online angemeldet werden könnte. Diese Regelungen sollen auf allen Europäischen Mitgliedstaaten gelten. Demnach könnten grundsätzlich auch grenzüberschreitende Aktivitäten, wie die Verschmelzung auch per Videokommunikationsmittel beglaubigt werden.


Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Bgbl_DiRUG
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